Qualitätssicherung 
Intervision
Im Rahmen der persönlichen Qualitätssicherung nehme ich regelmäßig an Intervisionssitzungen teil.
4 wöchentlich in Österreich | 4 akademische Supervisoren aus den Bereichen profit und non-profit
4 wöchentlich in der Schweiz | 3 akademische Supervisoren aus den Bereichen profit und non-profit | BSO-Mitglieder
6 monatlich in der Schweiz, Österreich oder Deutschland | 10 akademische Supervisoren | Coaches aus den Bereichen profit und non-profit

Als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Supervision e.V. habe ich mich verpflichtet zukünftig am internen Qualitätssicherungssystem teilzunehmen. Informationen hierzu finden Sie hier: Qualitätssicherung für Mitglieder der DGSv

Was ist Intervision?
Intervision ist eine kollegiale Beratungsform, die in ihrem Anliegen der Supervision nahe ist.
In einer Intervision haben Berater, Supervisoren, Coaches die Möglichkeit sich gegenseitig unter Fachkollegen zu beraten.
Es gelten hierbei die selben Grundhaltungen (z.B. Verschwiegenheitspflicht), wie sie in der Beratung zum Kunden vereinbart sind.
In der Regel wird der Kunde im Supervisions-/ Coachingkontrakt über diese Beratungsform hingewiesen und um Einverständnis gebeten.

Beschwerdemanagement
Beschwerdemanagement ist ein Beitrag zur Qualitätssicherung einer Dienstleistung - diesem Gedanken ist auch die DGSv als Berufsverband verpflichtet.
Das Beschwerdemanagement der DGSv bietet DGSv-Mitgliedern, Kund/innen und Interessierten die Möglichkeit, sich bei Unzufriedenheit mit Serviceleistungen oder anderen Angeboten der DGSv mit ihrer Beschwerde direkt an die DGSv-Geschäftsstelle zu wenden.
Deutsche Gesellschaft für Supervision e.V.
Geschäftsstelle
Lütticher Straße 1 - 3
50674 Köln
Tel. 0221 - 92004-0
Fax 0221 - 92004-29
E-mail: info@dgsv.de

Kund/innen von natürlichen und juristischen Mitgliedern der DGSv die Möglichkeit, sich mit Beschwerden über die in Anspruch genommene Leistung an die Ombudsstelle (pdf, 50 KB) zu wenden.
Informationen und Download zur Ombudsstelle finden Sie hier: Ombudsstelle für Kunden von Mitgliedern der DGSv


Kontrakt
In der Regel wird nach den ersten 1-2 Supervisions-|Coachingeinheiten ein schriftlicher Kontrakt abgeschlossen. Dieser enthält Ziele, Termine, Intervisionseinverständnis, Rahmenbedingungen, Finanzen usw..
Dies dient dem gegenseitigen Einverständnis und der Kontrolle für Auftraggeber und Auftragnehmer. Haben beide Seiten verstanden worum es geht? Was genau der Auftrag ist?
Sie können sich gerne ein Beispiel herunter laden:
Supervisionskontrakt (PDF)
Coachingkontrakt (PDF)


Dokumentation
Der Auftraggeber erhält nach Abschluss des Prozesses eine schriftliche Kurzdokumentation über die bearbeiteten Themenfelder.
In der Regel findet im 2. Drittel des Prozesses ein Qualitätssicherungsgespräch mit dem Auftraggeber statt, sowie am Ende ein Abschlussgespräch.